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   BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88   

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https://dejure.org/1988,8422
BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88 (https://dejure.org/1988,8422)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1988 - 9 B 253.88 (https://dejure.org/1988,8422)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1988 - 9 B 253.88 (https://dejure.org/1988,8422)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung einer Grundsatzrüge - Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 <252 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pfalz Nr. 2>).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 <252 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pfalz Nr. 2>).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 <252 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pfalz Nr. 2>).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerwG, 22.12.1986 - 7 CB 90.86
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 9 B 253.88
    Bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs muß u.a. vorgetragen werden, inwieweit das vom Tatsachengericht nicht zur Kenntnis genommene oder erwogene Parteivorbringen zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (st. Rechtspr, vgl. etwa Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 m.w.Nachw.) und inwiefern das Urteil auf dem geltend gemachten Gehörsverstoß beruhen kann.
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